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Erstausbildung

Praktische Informationen für Betriebe

Erste Schritte zum Ausbildungsbetrieb

Betriebe, die Auszubildende beschäftigen möchten, müssen vorab bei der Landwirtschaftskammer das Recht zur Ausbildung (Droit de former) in den grünen Berufen beantragen. Eine Ausnahme bildet die Ausbildung zum Floristen, für die die Handwerkskammer zuständig ist.

Der Ausbildungsbetrieb muss einen oder mehrere Tutoren benennen, die den Auszubildenden während seiner Ausbildungszeit begleiten. Tutoren, die nicht über einen Meisterbrief verfügen, müssen dazu eine spezifische Schulung durchlaufen. Für weitere Informationen hierzu, können Sie sich an die Landwirtschaftskammer wenden.

Freie Ausbildungsstellen müssen bei der ADEM gemeldet werden: ADEM - Meldung von Ausbildungsplätzen.

 

Ausbildungsbeihilfen

Der Ausbildungsbetrieb hat Anspruch auf die Rückerstattung eines Betrags in Höhe von 27% (DAP) bzw. 40% (CCP) der gesetzlich bestimmten Lehrlingsvergütung. Darüber hinaus erstattet der Beschäftigungsfonds dem Ausbildungsbetrieb den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben in Bezug auf die Lehrlingsvergütung.

 

Kontakt:

Jemp Schmitz
+352 31 38 76 - 24
jemp.schmitz@lwk.lu

Tania Weber
+352 31 38 76 - 1
tania.weber@lwk.lu