Ausbringung von flüssigen organischen Düngern
Conseil agricole /
Publié le 06 août 2024
Ausbringung von flüssigen organischen Düngern
Pralltellerverbot
Das Verbot zur Ausbringung von flüssigen organischen Düngern (Klärschlamm, Biogasgülle, Rinder-, Schweinegülle, Jauche) mittels Prallteller steht unseren Informationen zufolge unmittelbar bevor! Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung und einer kurzen Übergangsfrist, müssen dann sämtliche flüssigen organischen Dünger bodennah mittels Schleppschlauch, Schleppschuh oder Injektor ausgebracht werden!
Beihilfen
Die Ausbringung der besagten org. Dünger mittels Schleppschuh-Technik kann über die Agrarumwelt- und Klimamassnahme (544) „Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist“ mit maximal 24 €/ha ( 0,6 €/m3) gefördert werden. Falls dies bisher noch nicht geschehen ist, muss der Antrag bis spätestens zum 30. September eingereicht werden, damit am 1. November die Teilnahme am Programm beginnen kann. Die genauen Bedingungen können Sie dem folgenden Link entnehmen: Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist (544) - Landwirtschaftsportal - Luxembourg (public.lu)