Erstausbildung
Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag wird
zwischen Ausbilder (patron-formateur) und Auszubildendem (apprenti)
abgeschlossen und ist im Sinne des luxemburgischen Arbeitsrechtes eine
spezielle Form eines Arbeitsvertrages. Der Ausbildungsvertrag wird dem
Ausbildungsbetrieb von der Landwirtschaftskammer zugestellt. Er wird in 5
Exemplaren angefertigt und muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
Falls der Auszubildende bei Vertragsabschluss noch minderjährig ist, ist neben
seiner Unterschrift auch die seines gesetzlichen Vertreters (zumeist ein
Elternteil) erforderlich. Neue Ausbildungsverträge für das kommende
Schuljahr können nur vom 16 Juli bis zum 1. November erstellt werden.
Der Ausbildungsvertrag
sieht eine Probezeit von bis zu 3 Monaten vor. Innerhalb der Probezeit
ist es beiden Vertragspartnern gestattet, ohne Anspruch auf Schadenersatz, ohne
Kündigungsfrist und ohne Angabe des Kündigungsgrundes vom Ausbildungsvertrag
zurückzutreten. Die zuständigen Berufskammern müssen der Vertragsauflösung
jeweils im Vorfeld zustimmen.
Der Auszubildende muss sich
einer medizinischen Untersuchung beim
Arbeitsmediziner unterziehen. Der Ausbildungsbetrieb muss diese
Untersuchung innerhalb den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss in die
Wege leiten. Diese Untersuchung ist kostenlos.
Nach Ablauf der Probezeit
kann der Ausbildungsvertrag von beiden Parteien gekündigt werden, falls einer
der gesetzlich festgelegten Kündigungsgründe vorliegt, die auf der Rückseite
des Vertrags aufgeführt sind. Die Kündigung muss dem
Ausbildungsberater schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Fall ist die
Zustimmung der Berufskammern erforderlich, damit die Kündigung wirksam
wird. Der Vertrag kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen durch
die zuständigen Berufskammern selbst beendet werden.
Da sich die Berufsausbildung aus zwei untrennbaren Teilen zusammensetzt (Schule und Betrieb), ergibt sich aus der Auflösung des Ausbildungsvertrags auch das Ende der schulischen Ausbildung, es sei denn, der Auszubildende findet innerhalb eines Monats einen neuen Ausbildungsbetrieb.
Ausbildungsberater
Der Ausbildungsberater (conseiller à l’apprentissage) der Landwirtschaftskammer steht sowohl dem Auszubildenden als auch dem Ausbildungsbetrieb bei sämtlichen Fragen zur Ausbildung zur Seite. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vermittlung bei Schwierigkeiten und Unregelmäßigkeiten während der Ausbildung.
In der Ausbildungsberatung arbeitet die Landwirtschaftskammer eng mit der Handwerkerkammer zusammen.
Kontakt:
Sven Mathieu
Chambre des Métiers
B.P. 1604 ; L-1016 Luxembourg
+352 42 67 67- 225 ; +352 621 203 059
sven.mathieu@cdm.lu