Naturschutzberatung

Logo-Naturschutzberodung_96 dpi

Immer mehr landwirtschaftliche Flächen fallen in diverse Schutzzonen. Für den einzelnen Landwirt wird es zunehmend schwieriger den Überblick zu wahren und zwischen den Bestimmungen der jeweiligen Zonen zu unterscheiden. Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Natura2000, oder Flächen des Biotopkatasters überlagern sich zum Teil, sind jedoch nicht unbedingt mit den gleichen Nutzungsbedingungen belegt.

Die Naturschutzberatung der Landwirtschaftskammer möchte den Betriebsleitern zur Seite stehen, und bei der Planung der optimalen Nutzung - sowohl im ökologischen als auch im ökonomischen Sinn - der landwirtschaftlichen Flächen in diesen Gebieten helfen. Einerseits braucht die Landwirtschaft Flächen zur Produktion hochwertiger Nahrungsmittel, andererseits braucht die heimische Flora und Faune die Landwirtschaft, um das wertvolle Offenland zu erhalten.

Biotope

Durch Artikel 17 des Luxemburger Naturschutzgesetzes sind alle Habitate und Biotope auch in Luxemburg offiziell geschützt. Hierunter fallen einige offensichtliche Biotope wie z.B. Hecken und Sträucher, Trockenmauern, Gewässer und nicht befestigte Feldwege.

 

Biotopkataster des Offenlandes

Es gibt aber noch zahlreiche andere Biotope, die für den Laien nicht so leicht zu erkennen sind, aber dennoch geschützt sind. Biotope des Offenlandes wie z.B. eine magere Flachlandmähwiese, eine Sumpfdotterblumenwiese oder eine Pfeifengraswiese sind für die Meisten nicht ohne weiteres als solches zu identifizieren. Um unfreiwilligen Zerstörung entgegenzuwirken hat das Umweltministerium deshalb 2014 den Biotopkataster des Offenlandes veröffentlicht. Hierzu wurden alle Grünlandflächen des Landes von Experten begutachtet und ein Leitfaden zur optimalen Nutzung der Biotope (unten als Download verfügbar) erstellt.

Dieser Leitfaden wurde allen Betrieben zugesand und stellt eine Orientierungshilfe für die Landnutzer dar. Es handelt sich hierbei um Richtlinien und Empfehlungen, abweichende Bewirtschaftungen sind demnach möglich und können durchaus förderlich sein. Jedoch ist es sinnvoll in diesen Fällen Kontakt mit den Experten, wie biologischen Stationen oder den lokalen Förster aufzunehmen. Auch ein Einspruchverfahren bei gerechtfertigten Beanstandungen der Biotopklassierung ist möglich. Bitte zögern Sie nicht bei Fragen oder Problemen, die Naturschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu kontaktieren!