Die berufliche Weiterbildung in den landwirtschaftlichen Berufen wird in Luxemburg weitgehend über die landwirtschaftlichen Organisationen und Genossenschaften sowie die Landwirtschaftskammer angeboten.
Die Landwirtschaftskammer koordiniert das Weiterbildungsangebot und veröffentlicht es jeweils im Winterhalbjahr in Form eines monatlich erscheinenden Weiterbildungskalenders. Sie finden diesen in unserem „Agenda“. Er wird zudem monatlich in der landwirtschaftlichen Presse publiziert.
Kontakt:
Jemp Schmitz
+352 31 38 76 - 24
jemp.schmitz@lwk.lu
Tania Weber
+352 31 38 76 - 1
tania.weber@lwk.lu
Neben dem vielfältigen Angebot an freiwilligen Weiterbildungsveranstaltungen, aus dem der Betriebsleiter wählen kann, sieht der Gesetzgeber in zahlreichen Fällen eine Weiterbildungspflicht vor:
- Weiterbildung im Bereich der Arbeitssicherheit: Betriebe, die eine oder mehrere Fremdarbeitskräfte beschäftigen, müssen einen Sicherheitsbeauftragten ernennen. Laut Arbeitsrecht muss dieser eine an die Betriebsgröße (Anzahl Personal) angepasste Weiterbildung von mindestens 12 Stunden belegen. Diese ist in einem 5-Jahresrhythmus aufzufrischen. Außerdem muss ein Erste-Hilfe Kurs belegt werden. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
- Professionelle Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen im Besitz eines Sachkundenachweises („Carte d’utilisateur agréé“) sein. Die nötigen Fachkenntnisse im Bereich der sicheren und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können im Rahmen der Berufsausbildung erworben werden, müssen allerdings anschließend regelmäßig über entsprechende Weiterbildungskurse aufgefrischt werden.
- Im Rahmen der Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukten sind Direktvermarkter dazu verpflichtet, eine Grundausbildung von 20 Stunden in den Themenbereichen Schlachtung, Verschneidung und Herstellung von Fleischprodukten zu belegen.
- Im Rahmen der europäischen Tierschutzbestimmungen muss der Landwirt bei grenzüberschreitenden Viehtransporten sowie bei Tiertransporten für Dritte über einen Befähigungsnachweis für Tiertransporte verfügen, der im Rahmen eines staatlich anerkannten Weiterbildungskurses erworben werden kann.
- Betriebe, die sich in der Berufsausbildung engagieren wollen, müssen in der Regel zunächst das Ausbildungsrecht im Rahmen einer spezifischen Weiterbildung für Tutoren erwerben.
Daneben schreibt das Agrargesetz die obligatorische Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsveranstaltungen vor:
- Die Beihilfen der Junglandwirteförderung sind an eine Weiterbildung im Bereich des Betriebsmanagements gebunden (FCGE = Formation Continue en Gestion d'Entreprise), die von der Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit dem Lycée Technique Agricole angeboten wird.
- Die Landschaftspflegeprämie sieht eine Reihe obligatorischer Weiterbildungsstunden vor.
- Teilnehmer an bestimmten Agrarumweltprogrammen bzw. Biodiversitätsverträgen müssen ebenfalls spezifische Kurse belegen.