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Agrargesetz – Aktiver Landwirt

Mitteilungen /
Publiziert 10 März 2023

Aktiver Landwirt

Im neuen Agrargesetz werden Kriterien festgelegt, die darüber entscheiden, wer in den Genuss der einzelnen Beihilfen kommen kann. Dies geschieht über die Definition des „aktiven Landwirts“. Mit Ausnahme der Biodiversitäts-Verträge sollen alle Beihilfen künftig an diesen Status gekoppelt werden. Kriterien, die bisher den Zugang zu den Investitionsbeihilfen geregelt haben (u.a. Ausbildung, Berufserfahrung, Mindest-Standardoutput), sollen komplett wegfallen.

In ihrer Stellungnahme zum Agrargesetz hat die Landwirtschaftskammer auf eine Reihe von Inkohärenzen und Risiken hingewiesen, die sich aus der geplanten Definition ergeben. Darüber hinaus hat sie die Abwertung des landwirtschaftlichen Berufs als inakzeptabel bezeichnet. Aus ihrer Analyse heraus hat die Landwirtschaftskammer eine Reihe konkreter Forderungen formuliert:

  • Sicherstellen, dass die Beihilfen vorrangig den Betrieben zugutekommen, die von der Landwirtschaft leben (müssen).
  • Die Definition des aktiven Landwirts durch Kriterien bezüglich Ausbildung bzw. Berufserfahrung verstärken.
  • Einen Grenzwert festlegen, ab dem ein Bewirtschafter als aktiver Landwirt anerkannt wird (mind. 25.000 € Standard-Output).
  • Personen ausschließen, die eine Altersrente beziehen.
  • Die landwirtschaftliche Produktion muss die Hauptaktivität eines Betriebs sein.
  • Die Definition des aktiven Landwirts anpassen, um die traditionelle Form des Familienbetriebs zu schützen.
  • Den Anteil an „nicht produktiven“ Flächen begrenzen (max. 10%).

Dieser Forderungskatalog stellt aus Sicht der Landwirtschaftskammer ein Gesamtpaket dar, das auf eine Aufwertung der landwirtschaftlichen Berufe sowie eine Stärkung der Familienbetriebe hinzielt. Darüber hinaus gilt es die Rolle der Landwirtschaft als Lebensmittelproduzent zu stärken und den Generationswechsel zu fördern. Insbesondere die Bestimmungen, die diesen letzten Punkt betreffen, werden im landwirtschaftlichen Milieu derzeit teils hochemotional diskutiert.

Die Gespräche mit Landwirtschaftsminister Haagen sind noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, an welche Bedingungen der Bezug von Beihilfen künftig gekoppelt sein wird bzw. welche Übergangsbestimmungen vorgesehen werden. Die Landwirtschaftskammer wird sich auf jeden Fall in den kommenden Tagen und Wochen weiterhin intensiv darum bemühen, gangbare Lösungen für die Zukunft zu finden, die im Interesse des gesamten Sektors sind. Über die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden wir zu gegebener Zeit informieren.

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