Arbeitssicherheit und Arbeitsrecht in der Landwirtschaft
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Publiziert 02 August 2024
Arbeitssicherheit und Arbeitsrecht in der Landwirtschaft
Strafen und Beihilfe-Kürzungen vermeiden mit der Triple S – Initiative der Landwirtschaftskammer
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat viele Facetten. Es gibt immer weniger, dafür aber immer größere Betriebe. Spezialisierung und Diversifizierung sind nach wie vor die Hauptstrategien, um landwirtschaftliche Betriebe in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld fit für die Zukunft zu machen. Beide Strategien haben dabei eins gemeinsam: Der Bedarf an fachkundigem Personal. Auch wenn das traditionelle Familienbetriebsmodell weiterhin prägend für die luxemburgische Landwirtschaft ist, sind immer mehr Betriebe auf externe, also familienfremde Arbeitskräfte angewiesen. Offiziellen Statistiken zufolge machen diese mittlerweile rund 30% der Betriebs-AK aus, davon entfallen 80% auf Festangestellte und 20% auf Gelegenheits- und Saisonarbeiter.
Herausforderung Personalmanagement
Personal einzustellen, stellt für zunehmend viele Betriebe eine Notwendigkeit dar. Für die Betriebsleiter bedeutet dies aber nicht zuletzt auch Verantwortung! Es gilt unter anderem die arbeitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten, sowohl die allgemein gültigen als auch jene, die spezifisch für die Landwirtschaft gelten (Arbeitszeit-Regelung, Saisonarbeiter). Ein wichtiger Aspekt betrifft dabei die Sicherheit am Arbeitsplatz, dies umso mehr da der landwirtschaftliche Sektor in der offiziellen Unfallstatistik der AAA (Association d‘assurance accident) den 4. von insgesamt 17 Plätzen belegt (Stand: 2022).
Die vielschichtigen Risiken für die landwirtschaftlichen Betriebe sowie die zunehmenden Anfragen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen bei der Einstellung von Personal haben die Landwirtschaftskammer dazu veranlasst, mit finanzieller Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums, ein Pilotprojekt zu starten, das den landwirtschaftlichen Betrieben konkrete Hilfestellungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsrecht bieten soll. Eine erste Phase des Pilotprojekts, die u.a. dazu genutzt wurde, die verschiedenen Baustellen zu identifizieren und zu priorisieren, konnte 2023 abgeschlossen werden. Im laufenden Jahr wurden bzw. werden diese prioritären Themenfelder abgearbeitet.
Interessierte Betriebsleiter konnten sich hierzu bereits anlässlich der FAE auf dem Stand der Landwirtschaftskammer informieren. Der Fokus lag dabei auf dem Thema Arbeitssicherheit. Gemeinsam mit der AAA und unserem deutschen Partner FOSTER, der ein spezifisch auf den landwirtschaftlichen Sektor zugeschnittenes Beratungs- und Dokumentationstool anbietet, wurden konkrete Risiken und Lösungsansätze thematisiert. Ab diesem Herbst wird die Landwirtschaftskammer zudem eine umfassende Informations- und Sensibilisierungskampagne starten. Damit verbunden ist der offizielle Start der „Triple S“ - Initiative, die allen landwirtschaftlichen Betrieben Zugang zu praxisrelevanten Informationen im Bereich des Arbeitsrechts und der Arbeitssicherheit erlauben soll und zudem konkrete Hilfestellungen anbietet. „Triple S“ steht dabei für „Sicherheit und soziale Standards mit System“.
Entlastung durch digitale Tools
Das oben erwähnte FOSTER-Programm, das kontinuierlich auf unsere rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst wird, spielt dabei eine tragende Rolle. Es ermöglicht zum einen die Bewertung der Ist-Situation in den vorgenannten Themenfeldern, dies mit Hilfe eines geschulten Beraters (Betriebsbegehung, Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenplanung). Konkrete, praxisnahe Anleitungen gehören zur Beratung dazu und erlauben den Betriebsleitern, eventuelle Mängel zu beheben. Schließlich unterstützt das System den Betriebsleiter dabei, wichtige betriebliche Vorgänge zu dokumentieren (u.a. mit entsprechenden Vorlagen) und dabei stets den Überblick zu behalten, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von gesetzlich vorgegebenen Fristen. Das FOSTER-Tool sieht z.B. zahlreiche Powerpoint-gestützte Sicherheits-Einweisungen für Mitarbeiter vor (mehrsprachlich!), die bequem über das Programm dokumentiert werden können. FOSTER ist durchgehend als Online-Tool konzipiert, das sowohl im Internet-Browser als auch als App auf dem Smartphone bedient werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass der Betriebsleiter stets Zugriff auf wichtige Dokumente und Informationen hat. Auch im Falle einer Kontrolle (durch die ITM) ist dies sicherlich von Vorteil.
Soziale Konditionalität – Wen betrifft das?
Neben den bereits erwähnten Unfallstatistiken hat der zunehmende Anteil an Fremd-AK in der Landwirtschaft sicherlich dazu beigetragen, dass in Luxemburg stärker als bisher kontrolliert wird, ob die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Aber auch auf EU-Ebene wurde entschieden, die Rechte von Arbeitnehmern in der Landwirtschaft stärker zu schützen, indem die verschiedenen Beihilfen an Mindestanforderungen im Bereich Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit) geknüpft werden. Diese sogenannte soziale Konditionalität, die mit dem neuen Agrargesetz in Luxemburg eingeführt wurde, enthält insgesamt 22 Anforderungen, die bei Zuwiderhandeln zu empfindlichen Beihilfekürzungen führen können. Die landwirtschaftlichen Betriebe diesbezüglich ausführlich zu informieren, ist ebenfalls ein integraler Bestandteil der Triple S – Initiative.
Wie bereits ausgeführt, richtet sich die Triple S – Initiative an alle landwirtschaftlichen Betriebe, ungeachtet ihrer Betriebsgröße oder Produktionsrichtung. Diese sind allerdings nicht alle gleichermaßen betroffen. Es ist dabei wichtig zu erwähnen, dass die soziale Konditionalität auf dem Arbeitsrecht aufbaut und somit im Grunde genommen nur jene Betriebe unmittelbar betrifft, die Personal beschäftigen (hierzu gehören neben Saisonarbeitern allerdings auch Auszubildende und Praktikanten!). Das Thema Sicherheit hingegen betrifft jeden! Im Falle von Aktivitäten und/oder Einrichtungen, die unter die Commodo-Gesetzgebung fallen, sind zudem in aller Regel implizit Vorgaben im Bereich der Arbeitssicherheit zu befolgen. Es gibt demnach viele gute Gründe, sich näher mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Wir unterstützen Sie dabei – damit Sie besser auf Kontrollen vorbereitet sind!
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
In den kommenden Wochen und Monaten wird die Landwirtschaftskammer ihre Kommunikation diesbezüglich intensivieren (landwirtschaftliche Presse, Newsletter, Facebook, www.lwk.lu). Prioritäre Themen sind dabei Arbeitsrecht, Commodo-Auflagen, Unfallverhütung, Brandschutz und Erste-Hilfe. Erklärungen, Fallbeispiele, Best Practices und vieles mehr erwarten Sie. Unser Ziel ist es, den verschiedenen Betriebstypen genau die Hilfestellungen anzubieten, die Sie benötigen. Dies beinhaltet zunächst praxisrelevante und bedarfsgerecht aufbereitete Informationen. Digitale Tools zur administrativen Entlastung runden das Angebot ab.
Sind Sie am Triple S für landwirtschaftliche Betriebe interessiert? Dann folgen Sie uns und sichern Sie sich den Triple S für ihren Betrieb: Sicherheit und soziale Standards mit System!