Flächenstilllegung Ausnahmereglung für 2024
Mitteilungen /
Publiziert 16 Februar 2024
Die Auflagen im Rahmen der Glöz 8, 4% Nicht produktive Flächen auf Ackerland, können im Jahr 2024 folgendermaßen erreicht werden.
- Einsaat mit einer Blumenmischung (Gewichtungsfaktor 2)
- Einsaat mit einer Gründecke mit Nutzung ab dem 15. Juli (Gewichtungsfaktor 1)
Folgende Kulturen können hierfür eingesät werden:
- Erbsen
- Ackerbohnen
- Lupinen
- Hülsenfrüchte
- Futterleguminosen
- Hülsenfrüchte > 60% + Getreide
- Leguminosen > 60% + Getreide
- Feldfutter gemischt mit > 55% Leguminosen
Hierbei reicht eine Art von Zwischenfrucht, eine Mischung mehrerer Arten ist nicht nötig.
Eine Kombination aus mehreren Optionen ist ebenfalls möglich. Die Landschaftselemente auf Ackerland (Hecken, Bäume, Feldgehölze, Weiher, usw…) werden ebenfalls mit angerechnet.
Folgende Betriebe sind von der Auflage 4% Nicht produktive Flächen auf Ackerland freigestellt:
- Betriebe mit weniger als 10ha Ackerland
- Betriebe mit mehr als 75% Grünland (Dauergrünland plus Feldfutter)
- Betriebe bei denen mehr als 75% des Ackerlandes zur Erzeugung von Gras oder andere Grünfutterpflanzen, Leguminosen, brachliegendes Land genutzt wird.