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Praktische Informationen zur Erneuerung des "Sprëtzpass"

Weiterbildung /
Publiziert 24 Januar 2024

Praktische Informationen zur Erneuerung des "Sprëtzpass"

Bis wann muss der „Sprëtzpass“ erneuert werden? Wie lange ist er gültig?

Die ersten „Sprëtzpässe“ laufen am 31.12.2027 aus. Sie haben eine Gültigkeit von 7 Jahren, das heißt alle Pässe die vor dem 31.12.2020 erworben wurden, müssen bis zu diesem Stichdatum erneuert werden. Alle Pässe, die nach diesem Datum erworben wurden, müssen innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren ab dem Datum der Ausstellung des Passes erneuert werden. Zur Erneuerung müssen je nach Spritzpasstyp eine gewisse Anzahl an Fortbildungskursen belegt werden.

„Sprëtzpass“ nicht gleich „Sprëtzpass“!

Es gilt zu beachten, dass es vier verschiedene "Sprëtzpässe" gibt. Die Anzahl der für die Erneuerung zu absolvierenden Weiterbildungskurse hängt von der Art des "Sprëtzpasses" ab.

Wie erneuere ich meinem „Sprëtzpass“?

Zur Erneuerung des Passes, müssen Weiterbildungskurse von mindestens 2 Stunden pro Kurs belegt werden, die als Weiterbildung im Rahmen des „Sprëtzpass“ anerkannt sind. Diese finden sie online auf dem Landwirtschaftsportal oder auf der Seite der Landwirtschaftskammer.

Je nach Pass variiert die Anzahl an Kursen, die belegt werden müssen:

  • Certificat „assisstant usage professionnel“ = „berufliche Anwendung – Mitarbeiter“: Teilnahme an einer Weiterbildung von mindestens zwei Stunden;
  • Certificat „usage professionnel“ = „berufliche Anwendung“: Teilnahme an drei Weiterbildungen von jeweils mindestens zwei Stunden;
  • Certificat „distribution et conseil“ =„Vertrieb und Beratung“: Teilnahme an drei Weiterbildungen von jeweils mindestens zwei Stunden;
  • Certificat „distribution et conseil de produits à usage non professionnel“ = „Vertrieb und Beratung von Pflanzenschutzmitteln für den nicht beruflichen Gebrauch“: Teilnahme an zwei Weiterbildungen von jeweils mindestens zwei Stunden.

Sie können aus dem Kursangebot („Sprëtzpass“ anerkannt) der verschiedenen Organisationen frei wählen, welche Kurse Sie belegen möchten.

Wichtig!

Nach der Teilnahme an einem Weiterbildungskurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung von dem jeweiligen Organisator des Weiterbildungskurses. Diese muss, in Begleitung des von der ASTA veröffentlichten Formulars, an die ASTA gesendet werden. Die Teilnahme wird also nicht automatisch an die zuständigen Behörden weitergeleitet, so wie es der Fall bei anderen Weiterbildungskursen ist!

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